Diese Seite behandelt die historische Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zur wirtschaftlichen Demobilmachung vom 5. November 1918 und ihre Bedeutung für die deutsche Sozialgeschichte. Sie erläutert die Vorgeschichte dieser Vereinbarung im Kontext des Ersten Weltkriegs und des Vaterländischen Hilfsdienstgesetzes.