Dieser Fachartikel behandelt die rechtlichen Folgen, wenn eine Schulleitung Coronaschutzmaßnahmen boykottiert, anhand eines konkreten Falls aus Nordrhein-Westfalen. Der Beitrag analysiert die dienstrechtlichen Konsequenzen unter Beamtenrecht, insbesondere die Suspendierung vom Dienst nach § 39 BeamtStG, und erläutert das Instrument der Remonstration als Möglichkeit für Beamte, Bedenken gegen rechtswidrige Dienstanweisungen geltend zu machen.