Diese Seite präsentiert Auszüge aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und erläutert die Personalisationsfunktion der Schule sowie die Aufgaben der Schulen gemäß Art. 2 BayEUG. Der Text behandelt die Bildungs- und Erziehungsziele sowie die rechtlichen Grundlagen des schulischen Auftrags in Bayern.