Meldeportale der AfD: Was dürfen LehrerInnen im Unterricht äußern?

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Vor kurzem sorgten immer wieder Berichte über sogenannte “Meldeportale” der AfD für Schlagzeilen und Verunsicherung unter LehrerInnen. Für diese stellt sich häufig die Frage: Wo liegen die Grenzen der Neutralität im Unterricht?

Der erste Vorstoß kam von der AfD-Fraktion in Hamburg, wo die Einführung eines solchen Portals mit bereits im Vorfeld bei der Partei eingegangenen Beschwerden von Eltern begründet wurde. Kurze Zeit später folgten die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Berlin mit eigenen Meldeportalen. AfD-Fraktionen anderer Bundesländer haben bereits ein ähnliches “Angebot” angekündigt. In Baden-Württemberg ist es mittlerweile sogar möglich HochschullehrerInnen zu melden, welche sich kritisch in Bezug auf die Politik der Partei äußern.

Populismus oder freie Meinungsäußerung?

Dabei präsentieren sich die PolitikerInnen der “Alternative für Deutschland” in geübt populistischer Rhetorik als VertreterInnen der freien Meinungsäußerung. Steffen Königer, Bundesvorstandsmitglied der AfD versteht die Portale als “wichtiges Instrument für die Absicherung der Meinungsvielfalt”, da viele LehrerInnen sich negativ zur AfD äußern und so deren Pflicht zur Neutralität verletzen. Die AfD in Hamburg spricht von der “Stärkung eines demokratischen und freien Diskurses an Hamburger Schulen”.

Die Partei, welche sich bereits im bundespolitischen Diskurs als von den Medien missrepräsentiert darstellt, möchte diesem Bild nun auch in der schulischen Erziehung entsprechen. LehrerInnen, welche einer “Neutralitätspflicht” vermeintlich nicht nachkommen, sollen durch die Etablierung solcher Portale direkt eingeschüchtert werden. Dadurch soll eine kritische Auseinandersetzung mit der Rhetorik und dem politischen Programm der AfD unterbunden werden, wenn Eltern und SuS dazu angehalten sind, kritische Äußerungen von LehrerInnen bei den Meldeportalen vorzubringen.

Konkrete Einschüchterungsversuche von Seiten der AfD

Dass es sich bei den Meldeportalen nicht nur um leere Worte und symbolische Taten handelt, haben die Populisten der AfD bereits bewiesen: Anfang des Jahres hatte ein Abgeordneter der AfD eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Schulleiter aus Aachen eingelegt, welcher im Rahmen einer Sendung im WDR von “rechtsextremen Abgeordnete im deutschen Bundestag” sprach. Diese wurde glücklicherweise abgewiesen.

Weiterhin hat der thüringer Landesverband der AfD rund 1000 Briefe an Schulen im Land verschickt, in welchen erläutert wird, dass das “besonders hohe Gut der politischen Neutralität gegenwärtig als gefährdet” angesehen wird. Außerdem wird darin auf die Pflicht der Neutralitätswahrung in Schulen hingewiesen. Unterschrieben ist dieser Brief von Björn Höcke und Wiebke Muhsal.

Neutralitätsgebot und Beutelsbacher Konsens – was dürfen Lehrer sagen, was müssen sie leisten?

Einige LehrerInnen in ganz Deutschland fühlen sich durch dieses Vorgehen der rechtspopulistischen Partei eingeschüchtert. Besonders BerufsanfängerInnen, welche nicht über die nötige Erfahrung verfügen, sehen sich unter Druck gesetzt. Doch was genau besagt das vermeintliche Neutralitätsgebot an Schulen eigentlich?

Das Neutralitätsgebot ist keine Möglichkeit für eine deutsche Partei kritische Stimmen in der Schule verstummen zu lassen. Der Gedanke fußt auf dem sogenannten Beutelsbacher Konsens, welcher  1976 eine Reihe von Grundgedanken für die politische Bildung in der Schule festlegte. Dieser besteht wiederum aus drei Richtlinien, an welchen sich LehrerInnen orientieren sollen.

Überwältigungsverbot bzw. Indoktrinationsverbot

Ziel politischer Bildung in der Schule soll es sein, die SuS zu mündigen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Dafür ist es nötig diese neutral über die politischen Positionen, Gesellschafts- und Menschenbilder der Parteien zu informieren. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Wertvorstellungen der Parteien widerspricht dem in keinster Weise. Ebenfalls ist es möglich eine persönliche Meinung zu äußern, wenn diese klar als solche gekennzeichnet wird.

Die wenigsten Menschen werden der Tatsache widersprechen, dass eine völlig wertneutrale Äußerung grundsätzlich unmöglich ist. Dies sollte in einer pluralen Gesellschaft, in welcher abweichende Meinungen akzeptiert und toleriert werden, auch gar nicht das Ziel sein. Vielmehr sollte die Vielfältigkeit der Meinungen innerhalb unserer Gesellschaft präsentiert werden, um eine eigene Orientierung zu ermöglichen.

Nicht erlaubt ist es, die SuS davon überzeugen zu wollen, dass die eigene Meinung oder Gesinnung richtig ist. Auch ist das Werben für eine Partei oder politische Strömung nicht mit dem Überwältigungsverbot vereinbar.

Kontroversitätsgebot

Der erstarkende Populismus in Deutschland und weltweit ist ein aktuelles und leidenschaftlich diskutiertes Thema. Ironischerweise müsste die Thematik laut dem Kontroversitätsgebot sogar differenziert im Unterricht besprochen werden: Dieses besagt, dass kontroverse Debatten in der Gesellschaft, gleichsam kontrovers im Unterricht präsentiert und diskutiert werden müssen. Eine (gekennzeichnete) Meinungsäußerung von Seiten des Lehrers ist daher nicht problematisch – da auch gegenteilige Meinungen dargestellt werden.

Schülerorientierung

Dieses Prinzip schreibt vor, dass den SuS Mittel und Wege vermittelt werden sollen, eine gegebene politische Situation eigenmächtig zu analysieren und dabei ihre Eigeninteressen zu erkennen. Weiterhin sollen sie befähigt werden, diese nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu beeinflussen. Den SuS sollen damit die Grundsätze der politischen Partizipation vermittelt werden.

Orientierung am Grundgesetz

Ein weiteres Ziel eines gelungenen Politikunterrichts ist es, die Grund- und Menschenrechte innerhalb einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu vermitteln. Die Auffassung und Rhetorik einiger Politiker der “Alternative für Deutschland” richtet sich hingegen nicht selten gegen eine solche Gesellschaftsordnung, in der alle Menschen, vor dem Gesetz, gleich sind. Eine Auseinandersetzung mit den derzeitigen Strömungen und den politischen Debatten, welche durch die Repräsentanten der AfD angeheizt werden, ist nicht problematisch, sondern eine wichtige Voraussetzung für einen kritischen Politikunterricht.

LehrerInnen dürfen ihre Meinung im Unterricht äußern, solange sie diese nicht als alleinig gültig darstellen. Weiterhin ist es wichtig alle Facetten der politischen Landschaft in Deutschland darzustellen, denn nur so gelingt eine gesunde Repräsentation der Meinungsvielfalt in Deutschland. SuS sollten darin bestärkt werden, ihre eigenen Meinungen und Standpunkte darzulegen und offen und tolerant gegenüber dem Standpunkt anderer zu sein. Politikunterricht soll kontroverse Debatten als solche thematisieren, um den SuS ein Gespür für den richtigen Umgang damit zu vermitteln.

Eine Partei, welche die kritische Auseinandersetzung ihres Parteiprogramms als Indoktrination und Einflussnahme bekämpfen will, hat kein Problem mit einer Missrepräsentation in den Medien, sie hat ein Problem mit dem demokratischen Grundgedanken per se. Das Parteiprogramm jeder Partei soll in der Schule kritisch behandelt und in ein politisches Spektrum eingeordnet werden können. Dies ist nicht nur die Grundlage für ein politisches Verständnis, sondern auch für die selbstständige Meinungsfindung der SuS.

Einschüchterungsversuche wie solche der Alternative für Deutschland erinnern an totalitäre Machtstrukturen, welche eine freie Meinungsfindung bestenfalls bereits im Schulalter unterbinden sollen. Kritische Auseinandersetzung mit den politischen Argumentationen der rechtspopulistischen PolitikerInnen ist nicht gleichzusetzen mit einer einseitigen Indoktrination.

Es ist nicht nur erlaubt, eine solche im Politikunterricht zu gewährleisten – durch den bereits aufgeführten Beutelsbacher Konsens ist dies sogar explizit erwünscht.

LehrerInnen, welche sich im Unterricht kritisch mit den politischen Forderungen der AfD auseinandersetzen und diese innerhalb eines Spektrums an Meinungen positionieren, haben keine Probleme zu befürchten. Darüber hinaus  ist es ganz klar erlaubt, seine persönliche Meinung zu äußern, solange diese klar als solche gekennzeichnet und nicht als einzig richtig dargestellt wird.

Falls ihr einen konkreten Einschüchterungsversuch von Seiten der AfD erleben musstet, freuen wir uns von euch zu hören. Meldet euch gerne, wenn ihr unsicher seid, einen Ratschlag braucht oder einfach nur eure Geschichte mit uns teilen wollt.

Unsere beiden Lieblingslehrer Nele und Daniel haben sich in der aktuellen Folge des Podcasts ebenfalls mit dem Thema Neutralität im Unterricht auseinandergesetzt. Sucht ihr noch nach einem ausgewogenen Weg, diese im Unterricht zu wahren? Dann hört rein, bei Soundcloud, Spotify und iTunes. Wir freuen uns natürlich über Kommentare, Anmerkungen und Bewertungen. Gerne könnt ihr uns euer Feedback auch per E-Mail zukommen lassen.

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