Wochenschau
Ganzes Werk • Wochenschau • von Bundesverband der Geschichtslehrer Deutschlands und Landesverbände
Urteilen im Geschichtsunterricht
Das historische Urteilen, lange ein kaum traktiertes Feld des Geschichtsunterrichts, gerät in den letzten zehn Jahren immer mehr in den Fokus der Fachdidaktik und wird auch in den Lehrplänen immer prominenter. In einigen Bundesländern ist ausgehend von den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Geschichte (EPA 2005, S. 4) in den neueren Lehrplänen von einer Urteilskompetenz die Rede. Auf Historikertagen häufen sich die Sektionen zum Thema Historisches Urteilen (z.B. 2010, 2014 und 2018), in der fachdidaktischen Forschung gibt es zunehmend Arbeiten zum Thema und auch die Fachzeitschriften thematisieren das Urteilen. Während die Politikdidaktik eine Reihe von spezifischen Kategoriensystemen für die Urteilsbildung im Fachunterricht entwickelt hat (z.B. Detjen, Kayser/Hagemann u.a.), greift der Geschichtsunterricht oftmals auf ältere Modelle zurück (z.B. Weymar, Jeismann). Holger Thünemann hat hier jüngst den Bereich des Werturteils weiter ausdifferenziert, indem er beim Werturteil zwischen Valenz- und Relevanzurteilen unterscheidet: Valenzurteile bewerten das Vergangene nach unseren Wertmaßstäben, Relevanzurteile beurteilen die Bedeutung des zu Bewertenden für unsere Gegenwart und Zukunft (vgl. Thünemann, in: GWU i.E.). Angesichts der Wichtigkeit des Anforderungsbereiches III für das historische Lernen verwundert es kaum, dass sich in den Kollegien der Ruf häuft, griffige Fortbildungen zum Urteilen präsentiert zu bekommen. Das ist verständlich, denn Urteilen ist ein schwieriges Geschäft. Da die empirische Forschung noch in den Anfängen steckt, sind lediglich Annäherungen an das Urteilen möglich. Gleichzeitig verspricht diese noch offene Situation eine gewisse Kreativität und eine flexible Vielfalt in den Lösungsansätzen, von denen wir einige in diesem Heft vorstellen wollen. Alle drei Artikel verbindet Gemeinsames: Die hohe Bedeutung des Urteilens für den Kern des Geschichtsunterrichts, das historische Denken zu lernen, steht außer Frage. Gleichzeitig verbindet sie ein Unbehagen über die curriculare Hilfestellung zur Bearbeitung dieses Arbeitsfeldes. Die schon von Jeismann festgestellte Verschränkung von Sach- und Werturteil wird akzeptiert, aus methodischer Hinsicht gibt es bei allen das Anliegen, beide Operationen zu trennen, um damit klare Schritte des Vorgehens im Unterricht einüben zu können. Alle drei Beiträge elementarisieren Vorgänge, entweder indem sie Kernoperationen des Argumentierens zur Problemlösung herausarbeiten (Nitsche, Bräuer u. Scheller), die Modularisierung von Aufgaben explizit zum Werturteil darlegen (Peters) oder drei Typen für die Anlage von Urteilsaufgaben vorstellen, die deren Analyse erleichtern sollen und Qualitätskriterien anbieten (Hasenberg). Alle Beiträge sind praxisorientiert, wollen das Schreiben fördern und nutzen tatsächlich erprobte oder im Abitur eingesetzte Aufgabentypen, um ihre jeweiligen Vorschläge zu veranschaulichen, den Umgang damit zu analysieren (Hasenberg am Beispiel des nordrhein-westfälischen Zentralabiturs u.a.) oder zu kritisieren (Peters am Beispiel des niedersächsischen Zentralabiturs 2017). Die offenen Fragen richten sich vor allem an die Gestalt des Sachurteils. Für das Werturteil liegt ein klarer methodischer Vorschlag mit einem Bezugsrahmen von Wertmaßstäben vor, der sogar einen unverzichtbaren Nexus von Sach- und Werturteil in Frage stellt (Peters). Die Gestalt des Sachurteils bekommt aber lediglich eine gewisse Aufmerksamkeit, wenn mit Bezug auf Jeismann deren Eigenart als „Kontextualisierung eines historischen Faktums oder Sachverhalts“ (Peters) genannt wird, die die „Bedeutung von Vergangenem“ in den Blick nimmt (Nitsche, Bräuer u. Scheller). Eine klare Struktur mit Kriterien, wie es z.B. das niedersächsische Kerncurriculum einfordert , ist nur in Ansätzen sichtbar, wenn z.B. Ursache und Wirkung (Nitsche, Bräuer u. Scheller) genannt werden. Auf Jeismann aufbauend sollten hier ähnlich wie beim Werturteil noch weitere Überlegungen angestellt werden, denn letztlich zielen Sachurteile immer auf das Verstehen historischer Sachverhalte oder Ereignisse, wobei es hier nicht um ein „Verständnis für etwas“, sondern um ein „Verständnis von etwas“ geht. Zu begrüßen sind in den drei Beiträgen die konkreten Hilfestellungen, die sogar bis hin zur Impulsgebung im Unterricht reichen können. Wichtig erscheint der mehrfach deutlich werdende Schwerpunkt auf den Bewusstwerdungs- und Reflexionsprozess, der bei den Schülerinnen und Schülern auch in der Metareflexion einsetzen soll. Er erscheint für einen schülerorientierten, das historische Denken fördernden modernen Geschichtsunterricht unverzichtbar, der – zu Recht – immer öfter auch geschichtskulturelle Phänomene und ihre medialen Vermittlungsformen in den Blick nimmt. Die Redaktion möchte mit diesem Heft die Diskussion zum Urteilen anregen und ist dankbar für weiterführende Beiträge zum Thema, die in unserer Zeitschrift ihren Ort finden sollen.
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Geschichte
11.-13. Klasse
Sekundarstufe 2
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