Das Urteil des Bundesverfassugnsgerichtes zum geschäftsmäßig assistierten Suizid vom 26. Februar 202 löste eine breite gesellschaftliche Debate aus, auch in den beiden christlichen Kirchen. Wem gehört das Leben? Welchen Rahmen setzt die Rechtsprechung? Welchen Entscheidungsspielraum haben kirchliche Einrichtungen vor dem Hintergrund des christlichen Weltbildes im Hinblick auf einen möglichen geschäftsmäßig assistierten Suizid? Diese Einheit sensibilisiert für die gesellschaftliche Relevanz des theologischen Diskurses. Sie gibt Orientierung in Bezug auf komplexe Fragestellungen und hilft, eine begründete Entscheidung zu treffen.