Die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Tarifverträge dem Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern dienen. Sie erläutern die Begriffe "Tarifautonomie", "Tarifbindung" oder "Günstigkeitsprinzip" und lernen die unterschiedlichen Tarifvertragsarten kennen. Darüber hinaus machen sich die Lernenden die Vorteile kollektiver Arbeitsbeziehungen bewusst und lernen den Ablauf von Tarifverhandlungen kennen. Sie setzen sich mit den Arbeitskampfmaßnahmen "Streik" und "Aussperrung" ebenso auseinander wie mit den Argumenten von Streikgegnern und -befürwortern. Abschließend diskutieren die Lernenden das geplante Gesetz zur Tarifeinheit, das im Sommer 2015 in Kraft getreten ist.