Mit dem Abflauen der Zahl der COVID19-bedingten Neuinfektionen soll der Schulbetrieb in Deutschland wieder aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und unter welchen Rahmenbedingungen auch Lehrkräfte mit gesundheitlichen Risiken wieder Präsenzunterricht leisten sollen. Allein in Nordrhein-Westfalen sind Pädagogen ab 60 Jahren beziehungsweise mit Vorerkrankungen, d.h. ca. 60.000 Lehrkräfte (30% der insgesamt rund 200 000 Lehrkräfte) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Präsenzunterricht eingesetzt. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf die bestehende Rechtslage und beleuchtet in diesem Zusammenhang insbesondere die spezifisch beamtenrechtlichen Pflichten und Rechte von Beamtinnen und Beamten.