In diesem Beitrag geht es um den im Kinder- und Jugendschutzgesetz (JuSchG) normierten Kinder- und Jugendschutz in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien, mithin um einen Kinder- und Jugendschutz im engeren Sinne. Im Zuge der raschen Weiterentwicklung digitaler Medien und deren Nutzung durch Kinder und Jugendliche sind für diese Personengruppe neue Gefahren entstanden. Mit den durch die zum 1. Mai 2021 geschaffenen Neuregelungen des JuSchG (Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 9. April 2021 und Jugendschutzgesetz in der Fassung vom 9. April 2021) soll diesen Gefahren entgegengewirkt werden. Dieser Beitrag ermöglicht Ihnen einen ersten Einstieg in die Grundstrukturen der Gesetzesnovelle des novellierten JuSchG.