Die Zuständigkeiten zur Anfertigung dienstlicher Beurteilungen für Lehrkräfte sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern sind Schulaufsichtsbeamte für deren Erstellung zuständig. In anderen Bundesländern sind die Schulleiter zuständig. Unabhängig von der Frage der Zuständigkeit ist die Schulaufsicht für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser Aufgabe verantwortlich, um die Beachtung der Grundsätze einer rechtsstaatlichen Verwaltung sicherzustellen.