Im Fokus dieses Beitrags steht eine Novelle des § 34 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), der nun erstmals eine einfach-gesetzliche Grundlage durch Parlamentsgesetz zur Regelung des äu-ßeren Erscheinungsbildes, insbesondere das Tragen von Tätowierungen (Tattoos) von Beamtinnen und Beamten geschaffen hat.