Arbeitsblätter für Politik-Sozialkunde: Verfassungsorgane
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Wie funktioniert der Bundestag? Welche Rolle spielt eigentlich der Bundespräsident und wie mächtig ist das Bundesverfassungsgericht? Diese Unterrichtseinheit vermittelt Orientierungswissen über die Verfassungsorgane der Bundesrepublik. Dabei wird auch aktuelles Geschehen mit einbezogen, um dem Zusammenspiel der Akteure anhand konkreter Beispiele auf den Grund zu gehen.
Die SuS befassen sich mit der Gesetzgebung und der Gewaltenverschränkung. Auch analysieren sie die Gesetzgebung im Bund und führen ein Planspiel durch.
Die SuS lernen das Amt des Bundespräsidenten näher kennen. So geht es beispielsweise um die Aufgaben des Bundespräsidenten, die Wahl sowie die geschichtlichen Hintergründe. Diskutiert wird auch, wie wichtig das Amt überhaupt ist. Didaktische Erläuterungen und Lösungen sind als Anhang verfügbar.
Die Schüler benennen die Funktionen der Verfassungsorgane und die wichtigsten Elemente der Gewaltenverschränkung.
Die SuS erfahren, welche Rolle die Bundesversammlung bei der Wahl des neuen Bundespräsidenten spielt und wie sich diese zusammensetzt.
Die SuS erfahren, welche Vorgaben das Grundgesetz den Staatsorganen macht und wie das politische System in Deutschland funktioniert.
Ziel der Doppelstunde ist die Erarbeitung der Aufgaben der Verfassungsorgane, der Umgang mit Schaubildern generell und die Darstellung von Sachinformationen und Zusammenhängen mithilfe von Symbolen und Pfeilen.
Eingebettet in die Themenreihe "Gewalt" werden den Lehrerinnen und Lehrern Beispiele aufgezeigt, wie sich die einzelnen Inhalte in den Lehrplänen verorten lassen. Es handelt sich dabei um eine exemplarische Auswahl für die Sekundarstufen I und/oder II. Folgende Bundesländer werden aufgeführt: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und ein Beispiel aus Österreich.
Bezogen auf das Themenfeld "Versöhnen statt Richten" werden den Lehrerinnen und Lehrern Möglichkeiten aufgezeigt, einen Bezug zum Lehrplan herzustellen. Es handelt sich dabei jeweils um eine exemplarische Auswahl bezogen auf die Sekundarstufen I und II. Die Lehrpläne folgender Bundesländer werden berücksichtigt: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und darüber hinaus ein Beispiel aus Österreich.