In Deutschland sind – rechtstechnisch in jedem Bundesland gesondert, aber inhaltlich im Wesentlichen gleich – Schulschließungen zum Schutz vor einer Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus) angeordnet. Sie werden begleitet von landesrechtlichen Regelungen zur Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern in den Schulgebäuden. Welche das sind und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.